Brutto-Netto-Rechner 2026: Wie viel Netto bleibt vom Brutto?

✓ Geprüft · Stand: August 2026

Kurz gesagt: Von 3.500 € brutto bleiben 2026 in Steuerklasse I (kinderlos, keine Kirchensteuer) rund 2.336 € netto – etwa 67 %. Die Abzüge: Lohnsteuer plus Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Netto

Wie viel bleibt 2026 netto vom Brutto übrig? Dieser Gehaltsrechner zeigt es dir in Sekunden – mit allen aktuellen Werten des Steuerjahres 2026: dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, dem amtlichen Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, den Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung 14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag, Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Pflegeversicherung 3,6 % mit Kinderlosen-Zuschlag und Abschlägen für Familien mit mehreren Kindern) sowie den Beitragsbemessungsgrenzen von 69.750 Euro (Kranken-/Pflegeversicherung) und 101.400 Euro (Renten-/Arbeitslosenversicherung). Wähle deine Steuerklasse (I, II, III oder IV), Kirchensteuer und Kinderzahl – der Rechner schlüsselt jeden einzelnen Abzug auf: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (den zahlen nur noch hohe Einkommen über der Freigrenze von 20.350 Euro Steuer), Kirchensteuer und alle Sozialabgaben. Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um eine fundierte Schätzung des Lohnsteuerabzugs; individuelle Freibeträge, private Krankenversicherung oder die Klassen V/VI bildet der Rechner nicht ab. Keine Steuerberatung.

Netto-Beispiele 2026 (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer)

Brutto/MonatNetto/MonatNetto-Anteil
2.500 €ca. 1.771 €ca. 71 %
3.500 €ca. 2.336 €ca. 67 %
4.500 €ca. 2.876 €ca. 64 %

Mit durchschnittlichem KV-Zusatzbeitrag (2,9 %). Je höher das Gehalt, desto größer der Abzugsanteil – das ist die Steuerprogression.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt von 3.500 € brutto?

In Steuerklasse I ohne Kirche und ohne Kinder bleiben 2026 grob 2.350–2.400 € netto – rund 67 %. Der genaue Wert hängt von Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und Kindern ab: einfach oben ausrechnen.

Welche Abzüge gehen vom Bruttogehalt ab?

Lohnsteuer (nach Steuerklasse), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – zusammen je nach Einkommen etwa 30–45 % des Bruttos.

Was ändert sich 2026 bei Steuern und Abgaben?

Der Grundfreibetrag stieg auf 12.348 €, die Tarifeckwerte wurden verschoben (Spitzensteuersatz ab 69.879 € zvE), die Beitragsbemessungsgrenzen wurden angehoben und der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 %.

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