Grunderwerbsteuer berechnen – alle Bundesländer (2026)

✓ Geprüft · Stand: August 2026

Grunderwerbsteuer

Beim Immobilienkauf verlangt der Fiskus als Erstes die Grunderwerbsteuer – und deren Höhe hängt stark vom Bundesland ab. Dieser Rechner ermittelt sie mit den aktuellen Sätzen (Stand 2026): Bayern ist mit 3,5 % am günstigsten, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein liegen mit 6,5 % an der Spitze – bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht allein dieser Unterschied 12.000 Euro aus. Die Steuer wird auf den beurkundeten Kaufpreis fällig, in der Regel wenige Wochen nach dem Notartermin; erst nach ihrer Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die kein Grundbucheintrag erfolgt. Ein legaler Spartipp: Bewegliches Inventar wie Einbauküche, Sauna oder Markisen kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und mindert die Bemessungsgrundlage. Denk außerdem an die übrigen Nebenkosten – Notar und Grundbuch (etwa 1,5 bis 2 %) sowie gegebenenfalls Maklerprovision. Kaufpreis eingeben, Bundesland wählen – Steuer und Gesamtbetrag erscheinen sofort. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Je nach Bundesland 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Die meisten Länder liegen bei 5,0–6,5 %.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Nach dem Notartermin verschickt das Finanzamt den Bescheid; fällig ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe. Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Grundbucheintrag.

Kann man die Grunderwerbsteuer senken?

Ja: Bewegliches Inventar (Küche, Möbel, Photovoltaik ohne festen Gebäudebezug) im Kaufvertrag separat ausweisen – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Banken akzeptieren solche Aufteilungen in üblichem Rahmen. Keine Steuerberatung.

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