Pendlerpauschale-Rechner – Entfernungspauschale berechnen

Pendlerpauschale pro Jahr

0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. Entfernungskilometer (Stand 2026). Zählt nur die einfache Strecke.

Der Weg zur Arbeit bringt bares Geld zurück: Über die Entfernungspauschale – besser bekannt als Pendlerpauschale – erkennt das Finanzamt für jeden Arbeitstag 0,30 € pro Entfernungskilometer an, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €. Dieser Rechner ermittelt aus deinem einfachen Arbeitsweg und deinen Arbeitstagen den Jahresbetrag, den du als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen kannst. Wichtig zu wissen: Es zählt nur die einfache Strecke (nicht hin und zurück), und zwar die kürzeste Straßenverbindung – unabhängig davon, ob du mit Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs bist. Bei 25 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen kommen so 1.738 € zusammen. Steuern sparst du damit, soweit deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen; die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Dieser Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. Kilometer – pro Arbeitstag, nur für die einfache Strecke.

Gilt die Pauschale auch für Bahn und Fahrrad?

Ja, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Auch Fußgänger und Radfahrer können sie ansetzen; für Öffi-Fahrer zählt ggf. das teurere Ticket.

Ab wann lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung?

Wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag (1.230 €) liegen. Das ist bei ca. 20 km Arbeitsweg und Vollzeit bereits der Fall.

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